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Krebsliga SchaffhausenSEOP palliativeGrundsatzerklärungenSEOP palliative

Grundsatzerklärungen


Standpunkt zu Assistiertem Suizid

Die Entscheidung über die Durchführung, den Abbruch oder das Unterlassen einer vorgeschlagenen medizinischen Massnahme liegt primär bei der urteilsfähigen Patientin / dem urteilsfähigen Patienten, nachdem sie/er umfassend und verständlich informiert worden ist.
Suizidhilfe ist bei einer urteilsfähigen Patientin / einem urteilsfähigen Patienten ethisch vertretbar, wenn diese/dieser unerträglich unter den Symptomen einer Krankheit und/oder Funktionseinschränkungen leidet, wenn andere Optionen erfolglos geblieben sind oder sie/er diese als unzumutbar ablehnt.
Im Sinne der Akzeptanz von Selbstbestimmung und Autonomie unserer Patient/innen, werden diese und ihre Angehörigen von der SEOP palliative im Entscheidungsfindungs- und Sterbeprozess alle gleichwertig begleitet.
Die SEOP palliative übernimmt die Begleitung und Pflege bis zum Tag bzw. dem Termin des Freitodes. Zum Zeitpunkt des Freitodes ist die SEOP palliative nicht vor Ort.
Die SEOP palliative nimmt in diesem Prozess jedoch niemals eine aktive Rolle ein wie Organisation von Terminen mit Sterbehilfeorganisationen, Legen von Infusionen zur Verabreichung des Sterbemittels etc.
 

 

Standpunkt zu explizitem und freiwilligem Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit

Der explizite und freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (auch Sterbefasten genannt) ist eine Form des Suizids:

  • Eine Patientin/ein Patient entscheidet sich weder Flüssigkeit noch Nahrung zu sich zu nehmen, obwohl ihr/sein Zustand dies noch zulassen würde.
  • Sie/er beabsichtigt damit, einen beschleunigten Tod herbeizuführen.

Die SEOP palliative vertritt auch hier die Haltung, dass eine urteilsfähige Patientin/urteilsfähiger Patient, wenn sie/er entsprechend informiert und aufgeklärt ist, das Recht hat, sich zu einem solchen Verzicht zu entscheiden.
Oftmals geht dieser Verzicht in der Anfangsphase mit starken Symptomen einher und ist für die Angehörigen und das Behandlungsteam sehr belastend.
Im häuslichen Setting ist ein solcher Prozess nur schwer zu begleiten, und deshalb wird den Patient/innen mit einem solchen Suizid-Wunsch der Eintritt in eine entsprechende Institution empfohlen (z.B. Hospiz oder Palliativstation).